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Badische Heimat aktuell
Zur Frage der Stellenkürzungen
an der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
In seiner Denkschrift zum Landeshaushalt vom 27.4.2006 forderte
der baden-württembergische Landesrechnungshof eine deutliche
Stellenkürzung im Bereich der Badischen Landesbibliothek sowie
weitere kostendämpfende Maßnahmen. Die Rede war hierbei von
28,1 sog. Vollzeitäquivalenten (VZÄ), was insofern bedeutsam
ist, als der gesamten Bibliothek nur 91,5 VZÄ zur Verfügung
stehen. Zum Vergleich: Die Württembergische Landesbibliothek
in Stuttgart hat 133,5 VZÄ zur Verfügung, der Einsparungsbedarf
wurde hier auf 4,4 VZÄ (!) beziffert. Begründet wurde diese
Forderung seitens des Landesrechnungshofs mit einem Unterschied
in der Leistungsfähigkeit zischen beiden Bibliotheken im Bereich
der Medienbearbeitung sowie einem höheren Serviceangebot der
BLB, insbesondere bei der Sofortausleihe von Magazinbüchern. Weiterhin
regte der Rechnungshof die Erhebung von Benutzungsgebühren,
die Erhebung kostendeckender Fernleihgebühren, die Reduzierung
von Öffnungszeiten sowie eine Neuregelung des Pflichtexemplarwesens
an. Das würde im Klartext bedeuten, dass Personalstellen im
Bereich der Medien-Erfassung und der Bereitstellung von Neuerwerbungen
gestrichen werden - offenbar für den Rechnungshof kein Problem,
wenn man gleichzeitig die Zahl der Neuerwerbungen kräftig
herunterschraubt. Dass bei den beiden Landesbibliotheken völlig
unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen, konnte der Rechnungshof
trotz eingehender Darlegung der BLB nicht akzeptieren. Nach
Aussage des Leiters der BLB gegenüber der Badischen Heimat
liegt einer der Hauptunterschiede bei den Mikrofiches, von
denen die WLB in Stuttgart aufgrund ihrer besseren Finanzmittel
einen größeren Bestand einkaufen konnte. Mikrofiches benötigen
aber einen anderen Bearbeitungsverlauf als "normale" Bücher. Die
Sofortausleihe von Büchern ist in der WLB, die über kein Freihandmagazin
verfügt, ganz anders geregelt als in Karlsruhe. Die BLB hatte
sich entschieden, Titel, die nicht in ihrem Freihandbereich
zur Verfügung stehen sondern aus dem Magazin beschafft werden
müssen, innerhalb von 45 Minuten bereit zu stellen, um den
Benutzern lange Wartezeiten oder ein nochmaliges In-die-Stadt-Fahren
zu ersparen. Während die Erhebung von Benutzungsgebühren inzwischen
gang und gäbe und eine bittere Pille ist, die man wohl schlucken
muss (hier hat der Pech, der mehrere Bibliotheken gleichzeitig
nutzen muss), ist die Frage der Fernleihgebühren brisant.
Der Rechnungshof argumentiert, dass Nutzer hier eine subventionierte
Leistung in Anspruch nehmen. Private Nutzer des Internet-Dienstes
subito-doc.de bezahlen heute bereits Gesamtkosten von ca.
10 € je Titel, ersparen sich damit aber auch den Weg zur Bibliothek.
Auch das ist erst ein sog. "politischer" Preis, der keineswegs
die Kosten deckt. Der Rechnungshof selbst geht von 11 € an
Kosten aus. Speziellere wissenschaftliche Forschung in einem
Bereich, in dem die Landesbibliotheken nicht die gesamte Literatur
zur Verfügung stellen können, wäre damit unmöglich gemacht.
Änderung der Fernleihgebüren bedürfen allerdings erst einer
bundesweiten Vereinbarung der Kultusministerkonferenz. Bei
der Frage der Pflichtexemplare macht der Rechnungshof abenteuerliche
Vorschläge: Auf die Archivierung von Titeln "von geringer
literarischer oder historischer Bedeutung" könne verzichtet
werden, Lokal- und Regionalausgaben von Zeitungen sollten
bei den Verlagen selbst archiviert werden. Zu letzterem ist
festzustellen, dass die Verlage bis dato keine Pflicht zur
Archivierung haben, sie müsste ihnen also erst per Gesetz
aufgebürdet werden. Und "geringe" Bedeutung bereits bei Erscheinen
festzustellen ist der Versuch, eine Perspektive wissenschaftlicher
Bedeutung vorausschauend zu konstatieren - und gegebenenfalls
durch Vernichtung des Materials für alle Zeiten unmöglich
zu machen. Nach Auskunft der BLB wird heute bereits eine große
Anzahl der sog. "grauen" Literatur nicht soweit erfasst, dass
sie in Katalogen, Magazinen etc. allzeit verfügbar sind. Dass
mit der Erhöhung der Nutzungskosten der Bibliotheken ein Rückgang
der Benutzerzahlen verbunden sein wird, ist für den Rechnungshof
ein willkommener Effekt: "Das Entgelt hat … die Funktion,
vor dem Hintergrund knapper Ressourcen Angebot und Nachfrage
zur Deckung zu bringen." Einschränkung der Leistungen also
als Mittel, die Besucher zu vergraulen und damit weitere Kosten
einzusparen. Gewisse Formulierungen im Bericht des Landesrechnungshofes
sind nun entweder verbale Kraftmeierei, plumpe Drohung oder
bereits der Startschuss für einen kulturellen Amoklauf. In
der Frage, ob durch eine "Konzentration von Aufgaben bei einer
der beiden Bibliotheken weitere Kapzitäten eingespart werden
können", sieht der Rechnungshof zwar die Gefahr, dass es damit
zu "Beeinträchtigungen der kulturellen Identität der beiden
Standorte" kommen kann. Er maßt sich jedoch an, die Kosten
gegen den "Wert der Bewahrung der kulturellen Identität" aufzurechnen.
Und er setzt noch eins drauf und schwingt die Fusionskeule:
"Von einer Fusion der beiden Landesbibliotheken kann abgesehen
werden, wenn es gelingt, die aufgezeigten Einsparpotenziale
zu realisieren." Solche abenteuerlichen Sparvorschläge sind
nicht neu, sie kommen in jedem besseren Bericht eines Rechnungshofs
vor. Eine kleine Recherche zu diesem Thema ergab z.B. den
Vorschlag des brandenburgischen Bundes der Steuerzahler aus
dem Jahr 2002, der sich dazu verstieg, nicht nur "Aufgaben
und Tätigkeiten der Museumspädagogik kritisch hinterfragen"
(was zweifellos nicht ergebnisoffen gemeint sein dürfte) oder
"Zuschüsse für Stadtbild- und Denkmalpflege, .... überprüfen
und ggf. zurückführen. Die Landesregierung äußerte bereits
in dem Bericht des Landesrechnungshofs selbst ihre Bedenken.
Der baden-württembergische Landtag forderte am 14.2.2007 die
Landesregierung zum Bericht über die Forderungen des Rechnungshofs
auf. Diese nahm am 6.12.2007 dazu Stellung und betonte, ein
Stellenabbau in dem vom Rechnungshof geforderten Maß sei "ohne
größere Serviceeinschränkungen derzeit nicht leistbar". Die
äußerste Einsparungsgrenze bei der BLB wurde mit 13,9 VZÄ
beziffert, von denen allerdings 8,2 VZÄ auf den hauseigenen
Reinigungsdienst entfielen, die Gebäudereinigung sollte also
auf neudeutsch outgesourct, an Fremdanbieter vergeben werden.
Übrig blieben 5,7 VZÄ, davon 3,25 in den sensiblen eigentlichen
Bibliotheksbereichen. Das war eine Zahl, mit der die Leitung
der BLB leben konnte. Am 17.1. 2008 befasste sich der Finanzausschuss
des baden-württembergischen Landtags mit der Stellungnahme
der Landesregierung. Hier nun setzt eine sprachliche Verwirrung
ein, die die Kommentare in den Medien hochschlagen ließen.
Nach ausführlicher Diskussion fasste der Finanzausschuss die
Beschlussempfehlung zur Vorlage an den Landtag, er wolle beschließen,
"die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Personalreduzierungen
bei gegebener Aufgabenstellung an der Landesbibliothek Karlsruhe
zeitnah umzusetzen". Eine solche Beschlussempfehlung wird
vom Landtag in den meisten Fällen nach einem öffentlichen
Austausch der parteispezifischen Statements im Plenum angenommen.
Oberflächlich betrachtet sind damit die vom Rechnungshof
geforderten 28,1 VZÄ gemeint. Das Protokoll des Finanzausschusses
jedoch spricht nur von 13,1 VZÄ, die gestrichen werden sollten.
Des Rätsels Lösung liegt nicht in einer Verwechslung der Begriffe
Rechnungshof und Landesregierung, sondern in dem Zusatz "bei
gegebener Aufgabenstellung". Damit sind für den Finanzausschuss
die Forderungen des Ministeriums, nicht in die Servicequalität
der BLB einzugreifen, gemeint. Die Landesregierung wird dem
Landtag bis zum 31.12.2008 über diese Frage und die nach ihrer
Ansicht zu ergreifenden Maßnahmen berichten. Angesichts der
nach seiner Ansicht unhaltbaren Vergleichsmaßstäbe in der
Bewertung der Arbeit der BLB entschloss sich ihr Leiter, Dr.
Peter Michael Ehrle, als Zeichen seines Protestes zum 30.3.2008
in den Ruhestand zu gehen.
Die Badische Heimat würdigte seine Arbeit in einem Artikel
in Heft 2/2008.
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