Landesverein Badische Heimat e.V.

Badische Heimat aktuell

Zur Frage der Stellenkürzungen an der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe

In seiner Denkschrift zum Landeshaushalt vom 27.4.2006 forderte der baden-württembergische Landesrechnungshof eine deutliche Stellenkürzung im Bereich der Badischen Landesbibliothek sowie weitere kostendämpfende Maßnahmen.

Die Rede war hierbei von 28,1 sog. Vollzeitäquivalenten (VZÄ), was insofern bedeutsam ist, als der gesamten Bibliothek nur 91,5 VZÄ zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: Die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart hat 133,5 VZÄ zur Verfügung, der Einsparungsbedarf wurde hier auf 4,4 VZÄ (!) beziffert.

Begründet wurde diese Forderung seitens des Landesrechnungshofs mit einem Unterschied in der Leistungsfähigkeit zischen beiden Bibliotheken im Bereich der Medienbearbeitung sowie einem höheren Serviceangebot der BLB, insbesondere bei der Sofortausleihe von Magazinbüchern.

Weiterhin regte der Rechnungshof die Erhebung von Benutzungsgebühren, die Erhebung kostendeckender Fernleihgebühren, die Reduzierung von Öffnungszeiten sowie eine Neuregelung des Pflichtexemplarwesens an.

Das würde im Klartext bedeuten, dass Personalstellen im Bereich der Medien-Erfassung und der Bereitstellung von Neuerwerbungen gestrichen werden - offenbar für den Rechnungshof kein Problem, wenn man gleichzeitig die Zahl der Neuerwerbungen kräftig herunterschraubt. Dass bei den beiden Landesbibliotheken völlig unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen, konnte der Rechnungshof trotz eingehender Darlegung der BLB nicht akzeptieren. Nach Aussage des Leiters der BLB gegenüber der Badischen Heimat liegt einer der Hauptunterschiede bei den Mikrofiches, von denen die WLB in Stuttgart aufgrund ihrer besseren Finanzmittel einen größeren Bestand einkaufen konnte. Mikrofiches benötigen aber einen anderen Bearbeitungsverlauf als "normale" Bücher.

Die Sofortausleihe von Büchern ist in der WLB, die über kein Freihandmagazin verfügt, ganz anders geregelt als in Karlsruhe. Die BLB hatte sich entschieden, Titel, die nicht in ihrem Freihandbereich zur Verfügung stehen sondern aus dem Magazin beschafft werden müssen, innerhalb von 45 Minuten bereit zu stellen, um den Benutzern lange Wartezeiten oder ein nochmaliges In-die-Stadt-Fahren zu ersparen.

Während die Erhebung von Benutzungsgebühren inzwischen gang und gäbe und eine bittere Pille ist, die man wohl schlucken muss (hier hat der Pech, der mehrere Bibliotheken gleichzeitig nutzen muss), ist die Frage der Fernleihgebühren brisant. Der Rechnungshof argumentiert, dass Nutzer hier eine subventionierte Leistung in Anspruch nehmen. Private Nutzer des Internet-Dienstes subito-doc.de bezahlen heute bereits Gesamtkosten von ca. 10 € je Titel, ersparen sich damit aber auch den Weg zur Bibliothek. Auch das ist erst ein sog. "politischer" Preis, der keineswegs die Kosten deckt. Der Rechnungshof selbst geht von 11 € an Kosten aus. Speziellere wissenschaftliche Forschung in einem Bereich, in dem die Landesbibliotheken nicht die gesamte Literatur zur Verfügung stellen können, wäre damit unmöglich gemacht. Änderung der Fernleihgebüren bedürfen allerdings erst einer bundesweiten Vereinbarung der Kultusministerkonferenz.

Bei der Frage der Pflichtexemplare macht der Rechnungshof abenteuerliche Vorschläge: Auf die Archivierung von Titeln "von geringer literarischer oder historischer Bedeutung" könne verzichtet werden, Lokal- und Regionalausgaben von Zeitungen sollten bei den Verlagen selbst archiviert werden. Zu letzterem ist festzustellen, dass die Verlage bis dato keine Pflicht zur Archivierung haben, sie müsste ihnen also erst per Gesetz aufgebürdet werden. Und "geringe" Bedeutung bereits bei Erscheinen festzustellen ist der Versuch, eine Perspektive wissenschaftlicher Bedeutung vorausschauend zu konstatieren - und gegebenenfalls durch Vernichtung des Materials für alle Zeiten unmöglich zu machen. Nach Auskunft der BLB wird heute bereits eine große Anzahl der sog. "grauen" Literatur nicht soweit erfasst, dass sie in Katalogen, Magazinen etc. allzeit verfügbar sind.

Dass mit der Erhöhung der Nutzungskosten der Bibliotheken ein Rückgang der Benutzerzahlen verbunden sein wird, ist für den Rechnungshof ein willkommener Effekt: "Das Entgelt hat … die Funktion, vor dem Hintergrund knapper Ressourcen Angebot und Nachfrage zur Deckung zu bringen." Einschränkung der Leistungen also als Mittel, die Besucher zu vergraulen und damit weitere Kosten einzusparen.

Gewisse Formulierungen im Bericht des Landesrechnungshofes sind nun entweder verbale Kraftmeierei, plumpe Drohung oder bereits der Startschuss für einen kulturellen Amoklauf. In der Frage, ob durch eine "Konzentration von Aufgaben bei einer der beiden Bibliotheken weitere Kapzitäten eingespart werden können", sieht der Rechnungshof zwar die Gefahr, dass es damit zu "Beeinträchtigungen der kulturellen Identität der beiden Standorte" kommen kann. Er maßt sich jedoch an, die Kosten gegen den "Wert der Bewahrung der kulturellen Identität" aufzurechnen. Und er setzt noch eins drauf und schwingt die Fusionskeule: "Von einer Fusion der beiden Landesbibliotheken kann abgesehen werden, wenn es gelingt, die aufgezeigten Einsparpotenziale zu realisieren."

Solche abenteuerlichen Sparvorschläge sind nicht neu, sie kommen in jedem besseren Bericht eines Rechnungshofs vor. Eine kleine Recherche zu diesem Thema ergab z.B. den Vorschlag des brandenburgischen Bundes der Steuerzahler aus dem Jahr 2002, der sich dazu verstieg, nicht nur "Aufgaben und Tätigkeiten der Museumspädagogik kritisch hinterfragen" (was zweifellos nicht ergebnisoffen gemeint sein dürfte) oder "Zuschüsse für Stadtbild- und Denkmalpflege, .... überprüfen und ggf. zurückführen.

Die Landesregierung äußerte bereits in dem Bericht des Landesrechnungshofs selbst ihre Bedenken. Der baden-württembergische Landtag forderte am 14.2.2007 die Landesregierung zum Bericht über die Forderungen des Rechnungshofs auf. Diese nahm am 6.12.2007 dazu Stellung und betonte, ein Stellenabbau in dem vom Rechnungshof geforderten Maß sei "ohne größere Serviceeinschränkungen derzeit nicht leistbar". Die äußerste Einsparungsgrenze bei der BLB wurde mit 13,9 VZÄ beziffert, von denen allerdings 8,2 VZÄ auf den hauseigenen Reinigungsdienst entfielen, die Gebäudereinigung sollte also auf neudeutsch outgesourct, an Fremdanbieter vergeben werden. Übrig blieben 5,7 VZÄ, davon 3,25 in den sensiblen eigentlichen Bibliotheksbereichen. Das war eine Zahl, mit der die Leitung der BLB leben konnte.

Am 17.1. 2008 befasste sich der Finanzausschuss des baden-württembergischen Landtags mit der Stellungnahme der Landesregierung. Hier nun setzt eine sprachliche Verwirrung ein, die die Kommentare in den Medien hochschlagen ließen. Nach ausführlicher Diskussion fasste der Finanzausschuss die Beschlussempfehlung zur Vorlage an den Landtag, er wolle beschließen, "die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Personalreduzierungen bei gegebener Aufgabenstellung an der Landesbibliothek Karlsruhe zeitnah umzusetzen". Eine solche Beschlussempfehlung wird vom Landtag in den meisten Fällen nach einem öffentlichen Austausch der parteispezifischen Statements im Plenum angenommen.

Oberflächlich betrachtet sind damit die vom Rechnungshof geforderten 28,1 VZÄ gemeint. Das Protokoll des Finanzausschusses jedoch spricht nur von 13,1 VZÄ, die gestrichen werden sollten. Des Rätsels Lösung liegt nicht in einer Verwechslung der Begriffe Rechnungshof und Landesregierung, sondern in dem Zusatz "bei gegebener Aufgabenstellung". Damit sind für den Finanzausschuss die Forderungen des Ministeriums, nicht in die Servicequalität der BLB einzugreifen, gemeint.

Die Landesregierung wird dem Landtag bis zum 31.12.2008 über diese Frage und die nach ihrer Ansicht zu ergreifenden Maßnahmen berichten.

Angesichts der nach seiner Ansicht unhaltbaren Vergleichsmaßstäbe in der Bewertung der Arbeit der BLB entschloss sich ihr Leiter, Dr. Peter Michael Ehrle, als Zeichen seines Protestes zum 30.3.2008 in den Ruhestand zu gehen.

Die Badische Heimat würdigte seine Arbeit in einem Artikel in Heft 2/2008.

Bild: Karlsruhe, Großherzogliches Residenzschloss
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