Neue
Fischart im Rhein entdeckt - Aal vom Aussterben bedroht
Regierungspräsidium Karlsruhe überprüft
Fischbestand im Rhein
(rpk) Mit rund 50 Fischarten ist der Rhein ein überaus
artenreiches Fischgewässer in Deutschland. Ab jetzt
ist die Fischfauna des Rheins in Baden-Württemberg um
eine Art reicher. Bei Fischuntersuchungen im Rhein ist die
Kesslergrundel (Neogobius kessleri) frisch ins Netz gegangen.
Die Fischexperten der Abteilung Landwirtschaft im Regierungspräsidium
Karlsruhe heißen den nachgewiesenen Neuankömmling
dennoch nicht willkommen. „Die Kesslergrundel ist bei
uns nicht heimisch“, erklärt der Fischereireferent
Dr. Frank Hartmann. „Zudem hat sie sich in den letzten
Jahren im Rhein nördlich des Mains so stark ausgebreitet,
dass die Angelfischerei dort stark beeinträchtigt wird.
Die Kesslergrundel schnappt nach jedem Köder, der ihr
angeboten wird. Auch ökologische Konsequenzen sind bei
einer Zunahme der Kesslergrundeln zu befürchten“.
Hartmann geht davon aus, dass sich diese Fischart in wenigen
Jahren in Baden-Württemberg zumindest flussabwärts
Iffezheim stark ausbreiten und auch etablieren wird. Ursprünglich
stammt die Grundel aus dem Schwarzen Meer und der Unteren
Donau. Weshalb sie sich vor einigen Jahren dort stark vermehrt
hat und nun auf den Weg über die Donau aufwärts
durch den Rhein-Main-Donau-Kanal und dann über den Main
in den Rhein gemacht hat, ist nicht abschließend geklärt.
Tatsache ist nur, dass die Grundeln bei dieser Invasion nachhaltig
neue Lebensräume erschlossen haben. „So schnell
werden wir die Kesslergrundel nicht mehr los“, lautet
die Prognose der Fischerei. Äußerlich ist die
Kesslergrundel der heimischen Mühlkoppe ähnlich.
Die Art ist daher leicht mit der Mühlkoppe zu verwechseln
und am besten durch die zu einer Saugscheibe verwachsenen,
brustständigen Bauchflossen von dieser zu unterscheiden.
Ziel der Erhebungen durch das Regierungspräsidium ist
jedoch eine ganz andere Fischart. Im Fokus der Versuchsfischerei
am Rhein steht derzeit der Europäische Aal, der unter
anderem seit März 2009 im Anhang des Washingtoner Artenschutzabkommens
gelistet ist. Damit genießt der Aal denselben Schutz
wie der Sibirische Tiger oder der Afrikanische Elefant. Der
starke Rückgang des inzwischen stark bedrohten Aals
in Europa veranlasste auch die Europäische Union zum
Handeln. Für den Aal müssen nach einer EU-Verordnung
von den Mitgliedstaaten umfangreiche Schutzmaßnahmen
ergriffen werden. Baden- Württemberg kommt wegen der
vorhandenen Aallebensräume im Rhein und seinen Nebengewässern
eine besondere Verantwortung für diese Art zu.
Seit über 25 Jahren hat Baden-Württemberg den
Aalbestand als einziger Rheinanlieger konsequent und durchgehend
durch gezielten Einsatz mit jungen Aalen unterstützt.
Durch langjährige Versuchsfischereien und anhand der
Fangdaten der Erwerbs- und Freizeitfischerei weiß das
Regierungspräsidium, dass in den ihr überantworteten
Gewässerabschnitten durchweg ein ausreichender Aalbestand
gehegt wurde. Seit dem März wird der Aal im Rhein zwischen
Eglisau und der hessischen Grenze sowie an angebundenen Seitengewässern,
ungeachtet der in Baden-Württemberg positiven Situation,
zusätzlich entlastet. Durch die Einführung einer
ganzjährigen Schonzeit in der Landesfischereiverordnung
darf der Aal im Rhein und seinen durchströmten und angebundenen
Seitengewässern nicht mehr und in den Zuflüssen
nur noch eingeschränkt von der Erwerbs- und Freizeitfischerei
gefangen werden. Damit reagiert die Fischereiverwaltung des
Landes auf den europaweit anhaltend negativen Bestandstrend
beim Aal. Künftig soll ein noch größerer
Teil an Aalen aus Baden-Württemberg ins Meer abwandern
können, um den Erhalt der Art zu sichern.
Der Aal hat – wie der Atlantische Lachs – einen
sehr komplexen Lebenszyklus zwischen dem Rhein und dem Atlantik.
Der größte Unterschied zum Lachszyklus liegt darin,
dass der Aal aus dem Süßwasser ins Meer wandert
und dann zur Fortpflanzung in den Atlantik viele tausend
Kilometer bis zur Sargassosee vordringen muss. „Bei
einer solchen enormen Anstrengung werden nur gesunde und
starke Tiere ihr angestammtes Laichgebiet erreichen“.
Wann der negative Trend im Aalbestand gestoppt und damit
das Aussterben des Aals verhindert werden kann ist noch ungewiss. „Aktuell
kommen im Vergleich zu 1990 gerade noch rund zwei Prozent
der Jungaale an der europäischen Küste an“,
erläutert Hartmann.
Bei den Fischerhebungen gewinnt die Fischereibehörde
auch wichtige Erkenntnisse über den Zustand weiterer
Fischarten im Rhein. Als eine kleine Sensation ist der Nachweis
einer Kinderstube von Meerneunaugen im Rhein zu bewerten. Über
das nach dem Fischereirecht ganzjährig geschützte
Meerneunauge, als ebenfalls „wandernde Art“,
hat die Landwirtschaftsabteilung bereits mehrfach berichtet.
Es handelt sich dabei um keine Fischart, sondern zoologisch
betrachtet um ein sogenanntes „Rundmaul“, welches
als erwachsenes Tier im Meer lebt und zum Laichen den Rhein
aufsteigt. Laichgebiete wurden bislang ausschließlich
in den Zuflüssen des Rheins nachgewiesen, wie etwa in
der Murg bei Rastatt. Es gab keinen Nachweis darüber,
dass die Jugendstadien dieser Art im Rheinstrom selbst einen
geeigneten Lebensraum vorfinden. Begünstigt durch das
Niedrigwasser im Rhein und die damit verbundenen guten Sichtverhältnisse
gelang der Fischereibehörde in den Buhnenfeldern des
Rheins der Fang von jungen Meerneunaugen direkt aus dem Sand.
Direkt im Sand nämlich verbringen die dort eingegrabenen
Jungtiere viele Jahre ihres Lebens und sind daher schwer
nachzuweisen. Mit dieser Entdeckung erhält der Rheinstrom
als Lebensraum für anspruchsvolle Fische und Neunaugen
eine noch höhere Bedeutung als bislang. Gleichzeitig
zeigt uns die Rückkehr anspruchsvoller Fischarten, wie
beim Atlantischen Lachs, dass sich die Wasserqualität
und die ökologischen Bedingungen im Rhein in den letzten
Jahren deutlich verbessert haben. Fische nehmen somit eine
Indikatorfunktion für die Reinhaltung der Gewässer
ein.
Nebenbei gelang der Fang eines rekordverdächtigen Welses
aus einem Altgewässer des Rheins mit einer Länge
von 2,20 Meter und einem Gewicht von über 60 Kilogramm.
Welse sind dämmerungs- und nachaktiv und führen
größtenteils ein einzelgängerisches Dasein.
Aus fischereiwirtschaftlicher Sicht ist der Wels nicht nur
wegen seiner Körpergröße besonders attraktiv.
Sein Fleisch ist zudem sehr wohlschmeckend und wird daher
auch gerne von Küchen der gehobenen Gastronomie angeboten.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Fischereibehörde
vollzieht das Fischereirecht von Baden-Württemberg und
hat in dieser Funktion hoheitliche Aufgaben. Die Fischereibehörde
im Regierungsbezirk betreut und berät die Fluss- und
Seenfischerei, viele zehntausend Freizeitfischer sowie die
teichwirtschaftlichen Betriebe.
Für die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen
und der künstlich angelegten Gewässer gilt der
Auftrag des Fischereigesetzes zur Hege. Ihre Ziele sind der
Erhalt und die Entwicklung eines dem Gewässer angepassten,
artenreichen und gesunden Fischbestandes sowie die Sicherung
standortgerechter Lebensgemeinschaften vor dem Hintergrund
des Fischartenschutzes. Mit diesen Vorgaben können Erwerbs-
und Freizeitfischer die natürlichen Fischerträge
abschöpfen. In der Teichwirtschaft des Nordschwarzwaldes
und Odenwaldes werden größtenteils Forellen für
Handel und Gastronomie erzeugt, zur Versorgung der Bevölkerung
mit dem gesunden Nahrungsmittel Fisch aus heimischer Produktion. |