Wie man beschreibt, was
man sieht
Grundlage der Baubeschreibung ist die äußere
Gliederung des Gebäudes in seiner Horizontal- und
Vertikal-Erstreckung.

Für die vertikale Gliederung des Gebäudes zählt
man die Fensterachsen, wobei man Zwillings- oder Drillingsfenster
oder ähnliche Gruppen, zumal wenn sie durch Bögen
oder gemeinsame Rahmen zusammengefasst sind, als Einheit
zählt. Im Beispiel oben hat das Wohn- und Geschäftshaus
(Breite Straße in Mannheim) drei Achsen, von denen
die mittlere durch einen vorgebauten Erker und durch eine
aufwendiger gestaltete Dachgaube mit steinernem Giebel betont
ist.

Für die horizontale Gliederung zählt man die Stockwerke
und beschreibt zugleich ihre Funktion: Erdgeschoss (Parterre),
Obergeschosse, Dachgeschoss. Liegt das Erdgeschoss bei Wohnbauten
einige Stufen über dem Straßenniveau, spricht
man von Hochparterre. In den Geschäftslagen der Innenstädte
ist das Erdgeschoss meistens durch moderne Ladeneinbauten
verändert - bei historischen Gebäuden meistens verhunzt
Die Obergeschosse gliedern sich im repräsentativen
Wohnungsbau des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts
auch sozial: Das auch in diesem Beispiel prächtiger
ausgestaltete 1. Obergeschoss enthielt vermutlich die Wohnräume
des Hausbesitzers und Geschäftsinhabers, hatte höhere
Räume und wird als "Bel Etage" bezeichnet.
Die Wohnung im 2. Obergeschoss ist auch von außen erkennbar
einfacher gehalten. Wäre dieses Haus ein herrschaftliches
Einfamilienhaus, wären im 1. Obergeschoss die Repräsentationsräume
(Speisezimmer, Salon, Gesellschaftszimmer) angesiedelt, während
das 2. Obergeschoss die Schlafräume der Familie enthielte.
Das Dachgeschoss ist in aller Regel ebenfalls als Wohnraum
ausgebaut, die Räume erhalten Licht durch Dachgauben.
Im herrschaftlichen Haushalt wären hier die Dienstboten
untergebracht. |